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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hund ums Tier

1. Sorgfaltspflicht

Der Tiersitter verpflichtet sich das zu betreuende Tier artgerecht und liebevoll zu behandeln und das Tierschutzgesetz zu beachten.

Hält der Tiersitter aus seiner Sicht eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter/Eigentümer bereits schon jetzt darin ein, dass der Tiersitter das Tier im Auftrag des Tierhalters / Eigentümers auf dessen Rechnung, bei dem im Vertrag genannten Tierarzt oder der Klinik seiner Wahl in Behandlung gibt.

Außerdem versichert der Tiersitter, die ihm anvertrauten Räumlichkeiten mit großer Sorgfalt zu betreten und das Gebäude und das Inventar pfleglich zu behandeln.

 

2. Aufklärung über Krankheiten / Eigenheiten

Der Tierhalter / Auftraggeber verpflichtet sich, den Tiersitter über alle Krankheiten und Eigenheiten des Tieres sowie über
sonstige Veränderungen des Allgemeinzustandes vor dem zu betreuenden Zeitraum zu informieren.
Dazu gehören zum Beispiel Auffälligkeiten im Sozialverhalten, Aggressionsverhalten oder Ängstlichkeit gegenüber Menschen.

 

3. Haftung

Der Tiersitter haftet gegenüber dem Auftraggeber oder Dritten nur für Schäden, welche durch den Tiersitter bei Auftragserfüllung aufgrund offensichtlicher Sorgfaltspflichtverletzung entstanden sind. Dritter ist auch der
Halter eines mit ausgeführten Hundes.
Der Tierhalter haftet nach § 833 BGB für alle Personen- und Sachschäden, die sein Tier dem Tiersitter und Dritten verursacht.

 

4. Absage eines Termins

Die Absage eines vereinbarten Termins seitens des Kunden muss mindestens 48 Stunden vor Abholung erfolgen, damit eine volle Kostenstornierung erfolgen kann. Bei Absage eines Termins innerhalb von 24 Stunden kann der Hundeführer auf 50% der Tagesbetreuungskosten bestehen. Falls der Hundeausführer den Abholort ohne Absage angefahren hat, betragen die Stornogebühren 75% der Tagesbetreuungskosten.

 

5. Sicherheit

Die Übergabe des Wohnungsschlüssels erfolgt persönlich. Sollte der Schlüssel hinterlegt werden, geschieht dies auf Gefahr des Tierhalters. Der Tiersitter verpflichtet sich den Schlüssel keinesfalls an Dritte weiterzugeben. Die Rückgabe des Schlüssels erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung, aller vertraglichen Leistungen. Der Tiersitter garantiert, dass keinesfalls Schlüssel nachgefertigt werden. Der Tierhalter gewährleistet, dass Wertsachen, Bargeld, Schmuck oder Ähnliches unzugänglich aufbewahrt werden.

 

6. Vertretung

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Krankheit, Unfall) der Tiersitterin Sandra Kemper, kann in diesem Ausnahmefall eine für sie vertrauenswürdige Person bestimmt werden, die ihre Vertragspflichten übernimmt.

 

Hund

 

7. Der Tierhalter / Auftraggeber versichert,

  • 7.1) dass der Hund frei von Parasiten und sonstigen ansteckenden Krankheiten ist
  • 7.2) dass ein ausreichender und gültiger Impfschutz besteht,

  • 7.3) dass er über eine Tierhaftpflichtversicherung für das im Vertrag stehende Tier
           verfügt.

 

8. Kennzeichnungspflicht

Der Hund muss am Halsband bzw. am Geschirr mit einer Steuermarke gemäß
§ 9 Abs. 2 Hundesteuergesetz, und mit der Adresse des Hundehalters,
§ 1 Abs. 2 Berliner Hundeverordnung versehen sein.
Laut GVBI §1 Abs. 5 und HundehV §6 Abs. 2 muss der Hund mit einem Mikrochip nach ISO-Norm gekennzeichnet sein. Wenn Eines im Falle einer Kontrolle durch das Ordnungsamt
oder die Polizei fehlt, trägt gegebenenfalls der Hundehalter
das auferlegte Ordnungsgeld.

 

9. Übergabe des Tieres

Nach dem Auslauf ist der Hundeführer nicht dazu verpflichtet, das Tier zu säubern, zu trocknen und / oder von Zecken, Kletten oder Ähnliches zu befreien.

 

10. Bezahlung

Die Zahlung ist, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, sofort in bar zu entrichten.

 

11. Kündigungsfristen

Bei regelmäßiger Betreuung (Montags-Freitags) beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatende.

 

Katze

12. Verzögerung der Rückkehr

Bei Rückkehr des Besitzers ist der Tiersitter unverzüglich telefonisch zu verständigen. Kehrt der Tierhalter zum vereinbarten Termin nicht zurück, verlängert sich der Auftrag automatisch bis zu dessen Rückkehr. Falls jedoch der Tierhalter seine Rückkehr verzögert, ohne Kontakt mit dem Tiersitter aufzunehmen, ist der Tiersitter dazu berechtigt, alle notwendigen Maßnahmen zu entscheiden, um dem Tier eine sorgfältige Betreuung zu gewährleisten. Bei vorzeitiger Rückkehr besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

 

13. Abhandenkommen von Tieren

Wird ein Tier während der Betreuungszeit vermisst (z.B. bei Freigängerkatzen) informiert der Tiersitter unverzüglich das Tierheim Berlin bzw. Potsdam und Tasso.

 

15. Bezahlung

Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung von 50% der Gesamtkosten fällig. Die Anzahlung erfolgt entweder in Bar oder innerhalb von fünf Werktagen per Überweisung an:

Kto.-Inh. Sandra Kemper

Kto.-Nr. 0880163143

BLZ 10050000

Bank Berliner Sparkasse

Bei Erstbetreuung bis zu fünf Tagen ist die volle Summe zu Beginn der Betreuung fällig, andernfalls kann die Betreuung nicht zugesichert werden.

 

13. Stornogebühren

Bei Vertragsrücktritt des Tierhalters bis 20 Tage vor Betreuungsbeginn sind 25% der Betreuungskosten zu entrichten und bis 10 Tage vor Betreuungsbeginn sind 50% der Gesamtkosten fällig.

 

Weitere Absprachen bedürfen der Schriftform oder gelten als nicht getroffen.

Stand 01.02.2013

 

Hund um´s Tier (Sandra Kemper)